Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser der Verkauf: Käufer wollen wissen, was sie kaufen, Banken brauchen Nachweise für die Finanzierung, und das Notariat braucht verlässliche Angaben für den Vertrag.
Für jede Immobilie
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte (Lageplan)
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung bzw. Baugenehmigung
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen und größere Reparaturen
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Aktueller Wirtschaftsplan und die letzte Hausgeldabrechnung
- Stand der Erhaltungsrücklage
- Falls die Teilungserklärung es vorsieht: die Zustimmung der Verwaltung zum Verkauf (§ 12 WEG)
Bei vermieteten Immobilien
- Mietverträge mit allen Nachträgen
- Aufstellung der Mieten und Kautionen
- Die letzten Nebenkostenabrechnungen
Wo Sie fehlende Unterlagen bekommen
Den Grundbuchauszug erteilt das Grundbuchamt beim Amtsgericht, die Flurkarte in Bayern das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Protokolle, Wirtschaftsplan und Abrechnungen hat die Hausverwaltung. Vieles können wir mit Ihrer Vollmacht selbst anfordern.
Beginnen Sie früh: Gerade alte Pläne und Protokolle brauchen oft länger als gedacht.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
