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Vermieten · 2 Min. Lesezeit · Stand September 2026

Mietpreisbremse in Regensburg

Wie hoch die Miete bei einem neuen Vertrag sein darf, welche Ausnahmen es gibt und was Vermieter vorher mitteilen müssen.

Regensburg gilt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb gilt hier bei neuen Mietverträgen die Mietpreisbremse — nach der bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2029.

Was sie bedeutet

Zu Beginn eines Mietverhältnisses darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Maßstab ist in Regensburg der qualifizierte Mietspiegel der Stadt.

Die Ausnahmen

  • Die Vormiete war schon höher: Sie darf weiter verlangt werden (§ 556e Abs. 1 BGB).
  • In den drei Jahren vor Mietbeginn wurde modernisiert: Die Miete darf um den Betrag höher sein, der sonst als Modernisierungsumlage zulässig wäre (§ 556e Abs. 2 BGB).
  • Die Wohnung wurde nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet (§ 556f BGB).
  • Es ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB).

Wer sich auf eine dieser Ausnahmen berufen will, muss den Mieter vor Vertragsschluss unaufgefordert darüber informieren (§ 556g Abs. 1a BGB). Versäumt er das, kann er sich zunächst nicht darauf berufen.

Und die Kaution?

Unabhängig von der Mietpreisbremse gilt: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen, und der Mieter darf sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten (§ 551 BGB).

So finden Sie die richtige Miete

Unser Mietwert-Rechner führt Schritt für Schritt durch den qualifizierten Mietspiegel Regensburg 2026 und zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete Ihrer Wohnung. Die Grenze der Mietpreisbremse liegt zehn Prozent darüber — sofern keine Ausnahme greift.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Was bringt Ihre Wohnung an Miete?